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Eine Karte, viele Vorteile

Die Chipkarte bringt für dich folgende Vorteile: 

  • es entfällt der vierteljährliche Versand der Abo-Tickets 
  • automatische Zusendung der neuen Chipkarte vor Ablauf der Gültigkeit 
  • unkomplizierter Ersatz nach Sperrung der Karte bei Verlust, auch bei übertragbaren Abos 
  • bundesweiter Standard „eTicket Deutschland“ ist besonders sicher vor Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen 

Immer unterwegs

Die Chipkarte - flexibel und modern mobil 

Das bisherige Abonnement in Papierform, welches dir quartalsweise zur Verfügung gestellt wurde, wird durch eine Chipkarte ersetzt. Du bleibst damit nach wie vor jederzeit im Stadtgebiet Osnabrück/Belm (Preisstufe 0) mobil. 

 

Jung unterwegs

Das Azubi- & SchülerAbo wird von den Schulen ausgegeben, kann aber auch von berechtigten Schülern und Auszubildenden, die keinen Anspruch auf ein kostenloses Ticket als Abo erworben werden. 

Die Tarifbestimmungen für dein Ticket hinsichtlich der Preise, Mitnahmeregelungen und der Übertragbarkeit richten sich nach den aktuell geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. 

Funktionen & Handhabung der Chipkarte

  • Was ist eine Chipkarte?

    Die Chipkarte ist eine Kunststoffkarte mit integriertem Mikroprozessor. Sie ermöglicht eine sichere Speicherung von elektronischen Fahrausweisen und ersetzt die bisher verwendete Plastikkarte. Im Laufe der Zeit können unterschiedliche Fahrausweisweis auf der Karte gespeichert werden, ohne dass diese ersetzt werden muss.

  • Welche Chipkarten werden verwendet?

    Es werden Chipkarten mit der aktuellen Spezifikation für Nutzermedien des Systems (((eTicket Deutschland ausgegeben, welches wiederum auf anerkannten Industrienormen basieret (z.B. ISO 14443A, DIN EN ISO 24014-1:2015, DIN EN ISO/TR 24014-2:2013, DIN EN ISO/TR 24014-3:2013). Bei diesem System handelt es sich um einen nationalen Standard, der in zahlreichen Regionen zum Einsatz kommt, sich seit mehreren Jahren bewährt hat und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die verwendeten Chipkarten können nur über eine sehr kurze Distanz (max. 4cm) ausgelesen werden und beinhalten kryptografische verschlüsselungsverfahren. Weiterführende Informationen stehen unter www.eticket-deutschland.de zur Verfügung

  • Wie sicher ist das System?

    Die Karten und das System verfügen über eine Verschlüsselung mit höchstem Sicherheitsstandard entsprechend den Vorgaben von (((eTicket Deutschland. Das Sicherheitsmanagement des (((eTicket Deutschland beruht auf mehreren Säulen. Das System ist seit 2006 im Wirkbetrieb und ein Missbrauchsfall bisher nicht eingetreten.

  • Was ändert sich für mich als Kunde mit der neuen Chipkarte?

    Es ändert sich die Form und Nutzungsdauer des Nutzermediums. Statt einer Plastikkarte mit Bild und aufgedruckten tariflichen und persönlichen Angaben erhalten Sie nun eine Chipkarte, auf der das Ticket in elektronischer Form gespeichert ist. Die Chipkarte ist maximal fünf Jahre verwendbar. Kurz vor Ablauf dieser Zeit bekommen Sie eine neue Chipkarte. Dieser turnusmäßige Ersatz der Chipkarte erfolgt kostenlos.

  • Bekomme ich jedes Jahr eine neue Chipkarte?

    Nein, deine aktuelle Chipkarte bleibt bis zum Erreichen des aufgedruckten Ablaufdatums gültig. Auch im neuen Schuljahr und auch dann, wenn du innerhalb von Osnabrück die Schule wechselst.

    Die Ausstellung einer neuen Chipkarte ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern es sich nicht um einen technischen Defekt oder ähnliches handelt.  

    Beispiel für das Ablaufdatum: Der Aufdruck „01/23“ oberhalb des Barcodes bedeutet, dass die Chipkarte maximal bis zum 31. Januar 2023 gültig ist. 

  • Warum ist auf der Chipkarte ein Barcode aufgedruckt?

    Der Barcode ist ausschließlich die maschinenlesbare Variante der Chipkartennummer und dient der schnellen Erfassung der Nummer mit dem Computer, falls die Chipkarte wegen eines Defekts nicht elektronisch auslesbar ist. Es sind keine sonstigen persönlichen Daten im Barcode gespeichert.

  • Was muss ich bezüglich der Behandlung meiner Chipkarte beachten?

    Die Chipkarte darf nicht geknickt, gebogen, gelocht oder in sonstiger Form beschädigt werden. Dies führt dazu, dass sie nicht mehr elektronisch gelesen werden kann und das darauf gespeicherte Ticket ungültig wird. In diesem Fall kann für 20,- € eine Ersatzkarte im Mobilitätszentrum erworben werden.

  • Was geschieht bei Verlust oder Diebstahl der Chipkarte?

    Bitte besuchen Sie unser Mobilitätszentrum am Neumarkt. Dort wird eine neue Chipkarte ausgestellt (Entgelt für den Ersatz 20,- €). Die Sperrung der verlorenen/entwendeten Chipkarte wird von dort veranlasst. Bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei entfällt das Entgelt.

  • Wie verhalte ich mich bei Kontrollen? Wie wird kontrolliert?

    In Bussen findet die Kontrolle beim Vordereinstieg statt. Zudem erfolgt wie bisher auch eine gezielte Fahrausweiskontrolle im Fahrzeug über das eingesetzte Kontrollpersonal, welches mit mobilen Handkontrollgeräten ausgestattet ist.

  • Was geschieht, wenn ich mein Ticket im Bus nicht vorzeigen kann?

    Da der Fahrausweisprüfer nicht wissen kann, ob Sie ein gültiges Ticket besitzen, notiert er die Personalien. Sie haben anschließend sieben Tage Zeit, das gültige persönliche Ticket im Mobilitätszentrum am Neumarkt vorzulegen - dann wissen wir, dass Sie nicht „schwarzgefahren“ sind. Wenn jedoch nachträglich kein gültiges Ticket für die gefahrene Strecke vorgelegt wird, muss nach den Beförderungsbedingungen der VOS ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (60,00 Euro) gezahlt werden. Bei Vorlage des gültigen Tickets fällt lediglich ein Bearbeitungsentgelt (7,00 Euro) an. Sollten Sie sich einmal nicht sicher sein, ob ihr Ticket in einem bestimmten Bus gültig ist, dann fragen Sie bitte direkt beim Einstieg unsere/n Busfahrer/in.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen zur Chipkarte?

    Im Mobilitätszentrum am Neumarkt und unter www.vos.info/meinabo (hier können auch aktuelle Hinweise oder Änderungen eingesehen werden).

Gültigkeit

immer unterwegs

jung unterwegs

  • Wo ist mein Azubi- & SchülerAbo gültig?

    Das Abo gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten innerhalb des gesamten VOS-Netzes, in der Woche, am Wochenende und in den Ferien. Der NachtBus und der NachtBus Melle können ebenfalls genutzt werden. 

  • Für welche Fahrten ist mein Azubi- & SchülerAbo gültig?

    Für beliebig viele Fahrten – zur Schule, zum Sport, zu Freunden, zum Zoo, zum Schwimmen... oder einfach aus Freude am (Bus) fahren.

  • Welche Busse darf ich benutzen?

    Grundsätzlich darfst du alle Busse aus dem Fahrplan der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) sowie die Einsatzwagen zu den Schulen benutzen. In den Nachtbussen der VOS ist die Fahrkarte nicht gültig. Bitte beachte auch, dass die mit „X“ gekennzeichneten eXpress-Busse nicht für Fahrten innerhalb der Stadt Osnabrück genutzt werden können.

  • An welchen Tagen und zu welchen Zeiten darf ich fahren?

    Das Ticket darf für beliebig viele Fahrten im gesamten VOS-Gebiet rund um die Uhr genutzt werden - auch am Wochenende. 

  • Was muss ich tun, wenn ich in ein Gebiet fahre, für das mein Tarif auf der Chipkarte keine Gültigkeit hat? Muss ich einen zusätzlichen Papierfahrschein kaufen?

    Ja, für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus gelten dieselben Regeln wie bei sonstigen Tickets auch.

  • Bleibt mein Ticket auch gültig, wenn ich die Schule verlasse?

    Dein Ticket bleibt dann gültig, wenn du von einer neuen Schule bei uns angemeldet wirst. Sofern du keine Anspruchsberechtigung mehr besitzt, wird deine Chipkarte automatisch gesperrt und ist somit ungültig. Dies ist auch der Fall, wenn du eine neue Chipkarte erhältst – dann wird die alte Karte ebenfalls gesperrt. 

  • Wie lange bekomme ich ein kostenloses Azubi- & SchülerAbo?

    In der Regel erhältst du bis zur 10. Klasse (einschließlich) ein für dich kostenloses Azubi- & SchülerAbo. Danach wird dein Ticket auf der Chipkarte automatisch gesperrt. Für Schüler und Auszubildende, die kein Ticket von ihrer Schule erhalten, haben wir das YoungAbo (monatlicher Bankeinzug) oder das Azubi- & SchülerAbo für Selbstzahler (Vorauszahlung). Alternativ kann das WochenTicket Schüler oder das MonatsTicket Schüler erworben werden. Diese Tickets sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einer VOS-Kundenkarte für Schüler und Auszubildende gültig. Diese sind im Mobilitätszentrum am Neumarkt erhältlich.

  • Was passiert, wenn ich keinen Anspruch mehr auf ein kostenloses Ticket habe?

    Wenn du in die 11. Klasse versetzt wirst oder aus einem anderen Grund keine Anspruchsberechtigung mehr besitzt, verliert dein Fahrausweis seine Gültigkeit und wird auf deiner Chipkarte automatisch gesperrt. Du kannst bei Bedarf zukünftig ein kostenpflichtiges Produkt auf deine Chipkarte laden und sie weiterverwenden.

  • Dürfen andere Personen meine Chipkarte benutzen?

    Deine persönliche Chipkarte darf nur von dir und niemals von einer anderen Person benutzt werden. Auch du darfst kein Azubi- & SchülerAbo nutzen, welches auf den Namen einer anderen Person ausgestellt wurde. Solltest du dennoch mit einem Ticket einer fremden Person im Bus kontrolliert werden, so wird diese eingezogen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,- € erhoben

  • Wo finde ich die genauen tariflichen Bestimmungen zu meinem Azubi- & SchülerAbo?

    In den „VOS-Tarifbestimmungen“. Du kannst die „VOS-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen“ unter www.vos.info oder im Mobilitätszentrum am Neumarkt einsehen.

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